Abmahnungen

Täglich werden deutschlandweit massenhaft Abmahnungen verschickt. Zum größten Teil haben diese ihren Ursprung aus dem Internet. Dort ist es schnell passiert, dass man sich im Paragraphendschungel verheddert und unbewusst in rechtliche Fallen tappt.

Vor allem größere Kanzleien sind darauf spezialisiert, diejenigen zu finden, die z. B. gegen die Impressumspflicht, Urheberrechte, Verbraucherrechte oder dergleichen verstoßen. Ein großes Betätigungsfeld sind dabei Verstöße im Rahmen von filesharing bzw. illegalen downloads/uploads aber auch unwirksame AGB-Klauseln. Neuerdings häufen sich auch Abmahnungen wegen Verwendung des Facebook-Like-Buttons.

Wie sieht eine Abmahnung aus?

Die Abmahnungen sehen meist gleichartig aus und sind in Form eines Serienbriefes aufgemacht. Häufig werden zu unterschreibende Unterlassungserklärungen mit versand und der Adressat zur Zahlung von mehreren hundert oder gar tausend Euro aufgefordert.

Dabei wird die Abmahnung regelmäßig mit rechtlichen Fachbegriffen überfrachtet. In Verbindung mit der Setzung einer sehr engen Frist wird dadurch ein immenser Druck auf den Adressaten aufgebaut.

Lassen Sie dich davon nicht einschüchtern!

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?

Nehmen Sie das Schreiben ernst und lassen Sie sich rechtsanwaltlich beraten, da es ratsam ist auf solche Schreiben zu reagieren und diese nicht zu ignorieren, weil dann gegebenenfalls der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie droht.

Soll man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

In vielen Foren im Internet und auch von zahlreichen Rechtsanwälten wird die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung quasi als Allheilmittel empfohlen. Davor können wir nur warnen, da meist durch Abgabe einer solchen Erklärung der Schaden oft vergrößert oder gar erst verursacht wird.

Denn unabhängig davon welche Art von Unterlassungserklärung Sie abgeben, Sie verpflichten sich für 30 Jahre, z. B. für jeden Download, eine Vertragsstrafe von meist mehreren hundert oder tausend Euro zu zahlen. Da es sich bei der Unterlassungserklärung um ein Vertragsverhältnis handelt, haften Sie gegebenenfalls auch für Dritte.

Auch in einer modifizierten Unterlassungserklärung kann ein Schuldeingeständnis gesehen werden, was wiederum eine Zahlungsverpflichtung nach sich ziehen kann.

Wie verhalte ich mich am besten?

Unterschreiben Sie daher nicht voreilig Erklärungen, ohne sich genau zu informieren welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen diese nach sich ziehen und lassen Sie sich rechtsanwaltlich beraten.

Zu berücksichtigen ist z. B., ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist und die formellen Voraussetzungen erfüllt. Zu prüfen ist weiter die Rechtslage, die vor allem im Bereich des filesharing und / oder der downloads oft unklar ist. Berücksichtigt werden muss auch, ob dem Gegner die Beweisführung überhaupt möglich ist.

Oft sind die vom Gegner angegebenen Vertragsstrafen zu hoch, die Formulierungen falsch oder zu weitgehend.

Daher sollten grundsätzlich keine Unterlassungserklärungen abgegeben werden. Nur in Ausnahmefällen ist die Abgabe derartiger Erklärungen anzuraten.

Auch ist folgendes noch zu bedenken: Wenn Sie sofort zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben, signalisieren Sie der Gegenseite natürlich auch eine gewisse Schwäche, durch welche die Gegenseite meist dazu veranlasst wird weitere Abmahnungen auszusprechen.

Warum zu uns?

Wir beraten Sie gerne und informieren Sie umfassend, wie Sie sich nach einer Abmahnung verhalten sollten. Gerne setzen wir uns auch für Sie mit der Gegenseite auseinander. Ziel muss dabei natürlich sein, dass Sie nichts oder zumindest sehr wenig an die Gegenseite zahlen ohne zusätzliche Erklärungen abzugeben.

Die bei uns entstehenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem Schaden der Ihnen entstehen kann wenn Sie unbedacht zahlen oder Erklärungen abgeben und unterschreiben, die Sie besser nicht unterschrieben hätten.

Die Kosten einer Erstberatung sind überschaubar. Sofern Sie möchten, dass wir Sie auch außergerichtlich gegenüber der Gegenseite vertreten, werden die Kosten der Erstberatung auf die weiteren Kosten angerechnet, so dass sie nicht „doppelt“ bezahlen.

Gerne erläutern wir Ihnen im Rahmen der Erstberatung welche Möglichkeiten Sie haben sich gegen die Abmahngung zu wehren und klären Sie über etwaige Risiken und mögliche auf Sie zukommende Kosten auf.