Die Scheidung

Voraussetzungen der Scheidung

Eine Ehe kann geschieden werden, sofern die Ehe zerrüttet ist und die Ehepartner getrennt voneinander leben. Die Ehe muss gescheitert sein, das bedeutet, dass es keine positive Prognose für die Ehe gibt und damit keine Aussicht auf eine Versöhnung.

Das Scheitern der Ehe wird vermutet, wenn die Ehepartner mehr als drei Jahre getrennt leben, beide die Scheidung wollen und mindestens ein Jahr getrennt leben oder der Sonderfall der unzumutbaren Härte vorliegt, es einem der Ehepartner also unzumutbar ist, die Ehe weiter fortzuführen und das Trennungsjahr abzuwarten.

Zitat:

``Die Ehe ist ein Versuch, zu zweit wenigstens halb so glücklich zu werden, wie man allein gewesen ist.``

Oscar Wilde, 16.10.1854-30.11.1900
Irischer Dramatiker und Schriftsteller

Wie erfolgt die Scheidung

Die Scheidung erfolgt durch einen entsprechenden Antrag vor dem zuständigen Familiengericht. Dort müssen Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Ist die Scheidung einvernehmlich, so benötigt nur einer der beiden Partner einen Anwalt, sonst beide.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens erfolgt auch ein Versorgungsausgleich, also ein Ausgleich der während der Ehe erlangten Rentenanwartschaften. Wurde ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen, so findet dieser nicht statt. Das gilt auch wenn nur geringfügige Unterschiede zwischen den erlangten Anwartschaften der Ehepartner bestehen.

Auch der Zugewinnausgleich kann im Rahmen des Scheidungsverfahrens erfolgen.