Einzug von Forderungen / Inkasso

Nicht bezahlte Rechnungen sind nicht nur ein Ärgernis, sondern können im schlimmsten Fall auch existenzbedrohend sein. Dies gilt zwar vor allem für Unternehmer, aber auch für Privatpersonen ist der Einzug von offenen Forderungen immer bedeutsamer.

Warum zum Rechtsanwalt?

Sofern Sie ein oder mehrere offene Forderungen haben, sei es einmalig oder auch wiederkehrend, übernehmen wir für Sie den Einzug der Forderungen. Anders als private Inkassounternehmen sind wir in der Lage den Forderungseinzug komplett aus „einer Hand“ anzubieten, sei es außergerichtlich, als auch gerichtlich. Daneben sind wir als Rechtsanwälte zum Schweigen verpflichtet und stehen für einen seriösen Forderungseinzug.

Wie läuft das Verfahren?

Im ersten Schritt erhält der Schuldner von uns ein anwaltliches Mahnschreiben unter Fristsetzung mit der Aufforderung die Forderung zu begleichen. Dies reicht in der Regel schon aus um den Schuldner zur Begleichung der Forderung zu bewegen.

Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, werden wir, nach erfolgter Absprache mit Ihnen, die Forderung auf gerichtlichem Wege geltend machen. Dies ist zum einen über ein gerichtliches Mahnverfahren und zum anderen über ein Klage möglich.

Die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung macht dabei natürlich nur Sinn, wenn diese Ihnen zum einen rechtlich zusteht und zum anderen der Schuldner auch leistungsfähig ist. Daher prüfen wir für Sie vor der gerichtlichen Geltendmachung auf Wunsch die Bonität Ihres Schuldners.

Auch kann es ratsam sein mit dem Schuldner über Teilerlasse und /oder Ratenzahlungen zu sprechen. Dies ist zwar wirtschaftlich schmerzvoll, jedoch immer noch sinnvoller als eine nicht vollstreckbare Forderung sein Eigen zu nennen.

Auch die Abtretung der Forderung gegen Zahlung an einen Dritten ( sogenanntes Factoring ) kann manchmal sinnvoll sein und sollte in die Überlegungen mit einbezogen werden.

Sobald die Forderung über einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil tituliert wurde, ziehen wir diese im Rahmen der Zwangsvollstreckung beim Schuldner für Sie ein.

Wie hoch sind die Kosten und wer muss diese tragen?

Die Höhe der Kosten richtet sich natürlich danach, ob der Schuldner sofort zahlt, oder ein gerichtliches Verfahren mit anschließender Vollstreckung nötig ist. Einen groben Überblick über die Kosten finden Sie unter dem Menüpunkt Kosten.

Sobald sich der Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug befindet, ist es möglich im Wege des Schadenersatzes sämtliche Kosten vom Schuldner erstattet zu verlangen. Dies bedeutet, dass Ihnen die Kosten des Forderungseinzuges dann nicht zur Last fallen.

Beachten Sie jedoch, dass Sie als Auftraggeber grundsätzlich der Kostenschuldner sind. Ist der Schuldner daher nicht leistungsfähig, haben Sie auch die angefallenen Kosten zu tragen. Ihr Risiko ist daher für Sie auf die Fälle begrenzt in denen der Schuldner nicht leisten kann. Wie oben erläutert gibt es aber auch in diesen Fällen meist die Möglichkeit eines begrenzten Forderungseinzuges z. B. durch Vereinbarungen mit dem Schuldner oder Factoring.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!