Außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung

Neben der reinen rechtlichen Beratung vertreten wir Sie natürlich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und nehmen Ihre Interessen wahr.

Zum außergerichtlichen Bereich zählen zum Beispiel die Korrespondenz mit der Gegenseite, Versicherungen, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, Behörden, Sachverständigen, der Rechtsschutzversicherung, Gutachtern, etc.

Sollte eine Durchsetzung Ihrer Forderung bzw. die Abwehr fremder Ansprüche außergerichtlich nicht möglich sein, so stehen wir Ihnen selbstverständlich auch im gerichtlichen Verfahren bei.

Neben der Wahrnehmung Ihrer Interessen ist uns dabei besonders wichtig, dass wir Sie auf dem Laufenden halten, so dass Sie ständig über den aktuellen Stand ihres Falls unterrichtet sind. Auch über die Chancen und Risiken eines Verfahrens und deren Kosten klären wir Sie auf, damit Sie auch die Kosten ständig im Blick behalten.