Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist eine behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Diese Erlaubnis wird durch den Führerschein zum Ausdruck gebracht, der das Vorhandensein dieser Erlaubnis lediglich dokumentiert.

Die Fahrerlaubnis kann Ihnen sowohl durch den Strafrichter als auch durch eine Verwaltungsbehörde entzogen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie nicht mehr geeignet sind am Straßenverkehr teilzunehmen. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, so dürfen keine führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeuge mehr geführt werden.

Entzug durch einen Strafrichter

Liegt eine Straftat vor, welche mit dem Straßenverkehr im Zusammenhang steht, so kann der Richter neben der Verhängung von Geld- oder Freiheitsstrafe auch die Fahrerlaubnis entziehen. Folge ist, dass der Führerschein eingezogen wird. Eine neue Fahrerlaubnis darf grundsätzlich erst nach einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten wieder beantragt werden. Während dieser Sperrfrist gibt es keinerlei Möglichkeit mit einem ausländischen Führerschein am Straßenverkehr teilzunehmen.

Entzug durch die Behörde

Die Verwaltungsbehörde entzieht die Fahrerlaubnis wenn sich dessen Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeuge erweist, weil er z. B. körperliche, geistige oder charakterliche Mängel hat. Auch wer nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, etwa weil erhebliche Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften vorliegen, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, so etwa regelmäßig bei Alkohol- und /oder Drogenfahrten.

Die (Un-)Geeignetheit kann die Behörde dadurch feststellen, dass sie vom Fahrerlaubnisinhaber die Vorlage eines Gutachtens (MPU) einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle verlangt.

Kann man sich wehren?

Gegen die endgültige Entscheidung die Fahrerlaubnis zu entziehen, ist Widerspruch möglich. Sofern dieser kein Erfolg hat, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Da das Fahrerlaubnisrecht für den Laien nur schwer verständlich ist, sollten Sie sich rechtsanwaltlich beraten lassen. Diesbezüglich können Sie sich gerne an uns wenden. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Erfolgsaussichten und übernehmen die Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber der Verwaltungsbehörde und/oder vor Gericht. Die Kosten sind überschaubar, werden oft von der Rechtsschutzversicherung getragen und im Erfolgsfall sogar vom Gegner (z. B. der Behörde) übernommen.

Wie bekomme ich die Fahrerlaubnis zurück?

Handelt es sich lediglich um ein Fahrverbot, so bekommt man den Führerschein automatisch zurück. Wurde die Fahrerlaubnis hingegen entzogen, so erhält man seinen „alten“ Führerschein nicht zurück, sondern muss vielmehr ein neue Fahrerlaubnis bei der für den Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Wer länger als zwei Jahre keinen Führerschein hatte, muss dann eventuell eine erneute Prüfung ablegen und die Führerschein noch einmal „neu“ machen.