Was tun gegen unerwünschte Werbung?

Egal ob per Post, Fax, E-Mail oder Telefon. Unerwünschte Werbung erreicht uns fast täglich. Wir geben Ihnen folgend einen kleinen Überblick, was Sie gegen permanente Faxwerbung, belästigende Anrufe und gegen die Flut von Werbemails ( sogenannte Spams ) unternehmen können.

Werbung per Post

Gegen unverlangte, nicht direkt an Sie adressierte Werbung, etwa durch Postwurfsendungen können Sie sich schützen, indem Sie am Briefkasten darauf hinweisen, dass Sie keinerlei Werbung wünschen, z. B. durch einen entsprechenden Aufkleber mit dem Hinweis „keine Werbung“. Sofern Sie auch keine redaktionellen Werbeblätter, Gratis-Wochenzeitungen oder kostenlose Zeitungen mit Werbeeinlagen wünschen, müssen Sie dies ebenfalls entsprechend an Ihrem Briefkasten kundtun, z. B. durch die Formulierung „keine kostenlosen Zeitungen“. Diese Aufkleber werden von den allermeisten Zustellern auch beachtet.

Ist die Werbung persönlich an Sie adressiert, so sollten Sie sich direkt an den Absender wenden und eine zukünftige Zustellung von Werbung an Sie untersagen.

Tipp: Ein solches Schreiben versenden Sie aufgrund der besseren Nachweisbarkeit am besten per Einwurfeinschreiben.

Werbung per E-Mail und/oder Fax

Das Versenden von E-Mails oder Faxen ohne ausdrückliche Einwilligung ist grundsätzlich ein Verstoß gegen das wettbewerbsrecht und stellt bei Privatpersonen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und bei Unternehmern einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

Dies gilt bereits für das einmalige Versenden einer nicht erwünschten E-Mail oder eines Faxes.

Werbeanrufe

Werbeanrufe bei Privatpersonen dürfen nur vorgenommen werden, wenn diese dem zugestimmt haben.

Bei Unternehmern kommt es darauf an, ob ein Fall der mutmaßlichen Einwilligung vorliegt, der Anrufer also davon ausgehen durfte, dass der Angerufene ein Interesse an der angebotenen Leistung haben könnte. Aber auch hier kann einer weiteren zukünftigen Kontaktaufnahme ausdrücklich widersprochen werden, so dass zumindest die Grundlage für eine Legitimation bei späteren Anrufen fehlt.

Was kann man nun konkret gegen die unerwünschte Werbung unternehmen?

Sofern Sie unerwünschte Werbung erhalten, welche schon per se nicht erlaubt ist, wie z. B. bei der E-Mail- oder Faxwerbung oder Sie einer Werbung widersprochen haben, aber dennoch weiterhin Werbung erhalten, so haben Sie gegen den Versender einen zivilrechtlichen Anspruch auf Unterlassung, welchen Sie notfalls auch gerichtlich durchsetzen (lassen) können.

Bevor es zu einem solchen Schritt kommt, fordert man den Versender der Werbung jedoch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, umgangssprachlich wird er also abgemahnt bzw. erhält er eine Abmahnung. Da die Sach- und Rechtslage in diesen Fällen oft eindeutig ist, lassen sich die Unterlassungsansprüche so recht zügig durchsetzen mit der Folge, dass man keine unerwünschte Werbung mehr erhält.

Gerne helfen wir Ihnen hier weiter, beraten und vertreten Sie und setzen Ihre Unterlassungsansprüche für Sie durch.

So konnten wir in der Vergangenheit bereits erfolgreich Unterlassungsansprüche z.B. gegen Sky, HRS, OGA, sowie den AP Verlag durchsetzen.

Die Kosten unserer Beauftragung können übrigens als Schadenersatz beim Versender der Werbung gleich mit geltend gemacht werden, so dass oftmals keinerlei Kosten für den Betroffenen entstehen.