Vertretung von Versicherern

Wir vertreten regelmäßig bzw. auch ständig die Interessen verschiedener Versicherungen. Sei es räumlich beschränkt auf ein bestimmtes Gebiet oder auch Deutschlandweit.

Unser Schwerpunkt liegt hierbei in der Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen sowie der aktiven Verfolgung von auf die Versicherung übergegangenen Ansprüchen ( Regressen ).

Hierbei legen wir höchsten Wert darauf, dass nicht nur Sie, sondern auch der oftmals mitverklagte Versicherungsnehmer  in jeder Phase des Verfahrens hinreichend informiert ist und das Verfahren zu einem zielführenden Abschluss gebracht wird. Dabei sind mögliche Risiken der Weiterführung eines Prozesses genauso zu berücksichtigen wie Kostenaspekte oder auch das Eingehen eines wertmäßig eher ungünstigen Vergleichs, welcher sich aber durch seine Gesamterledigungswirkung als wirtschaftlich sinnvoll erweist.

Es versteht sich von selbst, dass wir Schadensakten gründlich durcharbeiten und in der Sache vernünftig vortragen. Gleichwohl scheuen wir aber auch kein offenes Wort und weisen darauf hin, wenn ein Vorgang vielleicht zu „sportlich“ reguliert wurde oder wenn z. B. durch die örtliche Rechtsprechung Ungemach dort. Sofern dies angezeigt ist, raten wir daher auch schon vor dem Termin zur Regulierung und anschließender Erledigung mit Kostenübernahmeerklärung an, um unnötige Kosten eines Termins zu vermeiden.

Gerichtstermine werden stets durch Rechtsanwälte unserer Kanzlei wahrgenommen, in den aller meisten Fälle durch den jeweiligen Sachbearbeiter, damit eine sachgerechte Interessenvertretung gewährleistet ist.

Sicherlich sind wir nicht die größte oder renommierteste Kanzlei, dies wollen wir aber auch gar nicht sein.

Wir vertreten Ihre verkehrs- und versicherungsrechtlichen Interessen – mit Freude an der Sache, engagiert, nach Möglichkeit kostenschonend, kompetent und zielführend.

Gerne vertreten wir auch Sie – sprechen Sie uns doch einfach an!