Verkehrsunfall – Was tun?

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, so ist es aus rechtlicher Sicht immer wichtig, Schäden am Fahrzeug und eigene Verletzungen zu dokumentieren, etwa durch das  Anfertigen von Fotos oder das Notieren von Zeugennamen.

Tipp: Auch wenn es schwer fällt, empfiehlt es sich, am Unfallort selber keine Angaben zu machen und lieber zu schweigen. Dies ist Ihr gutes Recht!

Welche Schadenspositionen gibt es?

Neben den Kosten für die Reparatur bzw. für die Neuanschaffung eines Ersatzfahrzeuges gibt es eine Reihe diverser Schadenspositionen dies es zu regulieren gilt, wie z. B. Abschleppkosten, Abstellkosten, den verbleibenden Minderwert nach erfolgter Reparatur, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, An- und Ummeldekosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder den Ersatz des sog. Haushaltsführungsschadens.

Warum zu einem Anwalt gehen?

Auch wenn die Versicherung Ihnen eine schnelle und unbürokratische Schadenregulierung zusagt, sollten Sie sich auf solche Aussagen nicht verlassen, da beschädigte Fahrzeuge dann regelmäßig von „versicherungsnahen“ Sachverständigen begutachtet werden, was z. T. zu Abweichungen bei den geschätzten Kosten und damit zu niedrigeren Ersatzleistungen führt.

Es ist daher ratsam, auch bei geringen Schadenshöhen oder scheinbar klaren Fällen rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Neben der Regulierung der Schäden mit der Versicherung übernehmen wir auch den gesamten Schriftverkehr mit allen Beteiligten, z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gutachtern, Ärzten oder auch der eigenen Versicherung, etc.

Denn oft „lauern“ in auszufüllenden Formularen Fallstricke, so dass Angaben von Ihnen zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden könnten. Um dem entgegenzutreten helfen wir gerne weiter!

„Ein Fußgänger kam plötzlich vom Bürgersteig
ab und verschand wortlos unter meinem Wagen … „
Quelle: Siehe hier

Wer muss die Rechtsanwaltskosten tragen?

Die Kosten der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sind Teil des Schadens und werden daher grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung in Höhe der Schadensquote getragen. Das bedeutet, dass Sie ggf. einen Teil der Rechtsanwaltskosten selber tragen müssen, sofern Sie für den Unfall mitverantwortlich sind. Sofern Sie verkehrsrechtsschutzversichert sind, übernimmt diese die anfallenden Gebühren. Lediglich eine etwaige Selbstbeteiligung haben Sie selber zu tragen.

Was ist bei Personenschäden zu beachten?

Insbesondere bei Personenschäden ist die Hinzuziehung eines Anwalts zu empfehlen, da die diesbezüglichen Schmerzensgeldhöhen oft nur schwer zu beziffern sind. Hier muss oft schnell gehandelt und mögliche Verletzungen anhand von ärztlichen Gutachten und /oder Attesten dokumentiert werden.

Die Höhe des zu zahlenden Schmerzensgeldes ist einzelfallabhängig, eine grobe Orientierung geben sog. Schmerzensgeldtabellen. Es kommt demnach maßgeblich auf die Schwere und Dauer der Verletzung und etwaige Folge- und Langzeitschäden an. Aber auch das Alter des Verletzten kann eine Rolle spielen. So ergeben sich z. B. für eine HWS Schädigung (sog. Schleudertrauma) Schmerzensgelder von wenigen Hundert Euro bis weit über 1.000 Euro.

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