Unterhalt

Wer kann Unterhalt verlangen?

Unterhaltsansprüche haben die Ehegatten untereinander und Verwandte in gerader Linie, also die Kinder von den Eltern, aber auch die Eltern von den Kindern oder den Großeltern.

Voraussetzung von Unterhaltszahlungen ist immer die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers und die Leistungsfähigkeit des Leistenden.

Kann man auf Unterhalt verzichten?

Eine Vereinbarung über den zu zahlenden Unterhalt, etwa in einem Ehevertrag ist möglich. Auch kann auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet werden. Für den Kindesunterhalt, den Familienunterhalt und den Trennungsunterhalt kann ein Verzicht jedoch nicht erfolgen.

Was passiert, wenn nicht genügend Geld für Unterhalt zur Verfügung steht?

Oftmals ist der Leistende verschiedenen Unterhaltsansprüchen ausgesetzt z. B. von seinen Kindern und vom ehemaligen Ehepartner. Ist dann nicht genügend Geld vorhanden, um alle Ansprüche zu befriedigen, dann gehen die Kindesunterhaltsansprüche zunächst vor.

Von seinem Einkommen verbleibt dem Leistenden jedoch stets ein Selbstbehalt.