Abmahnung wegen Nutzung fremder Bilder/Fotos

Wie Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung verhalten sollten

Im Bereich der Urheberrechtsverletzungen tut sich in letzter Zeit ein neues Betätigungsfeld auf, nämlich die Abmahnung für die Verwendung und Nutzung fremder Bilder.

Zunächst etwas stiefmütterlich behandelt, sind Abmahnungen in diesem Bereich in den letzten Monaten jedoch immer beliebter geworden. Auch bei uns in der Kanzlei betreuen wir derzeit in diesem Bereich mehr Mandanten, als im Bereich der „klassischen“ Abmahnung wegen illegalem download bzw. upload.

Vielen Menschen ist es nämlich nicht bewusst, dass auch Bilder bzw. Fotos unter dem Schutz des Urheberrechts stehen. Dies gilt grundsätzlich auch für Bilder, denen keine gesteigerte schöpferische oder kreative Leistung innewohnt.

Sofern Sie also Bilder von fremden Internetseiten für Ihre eigene Homepage oder z. B. eine Ebay-Auktion verwenden, so begeben Sie sich in die Gefahr einer Abmahnung, unabhängig ob die Nutzung des fremden Bildes nun privat oder gar gewerblich erfolgt.

Denn bei der unberechtigten Nutzung fremder Bilder ergeben sich die bekannten Rechtsfolgen, namentlich eines Unterlassungs- und Schadenersatzanspruches. Der Unterlassungsanspruch wird durch die Aufforderung zur Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung geltend gemacht, der Schadenersatzanspruch durch Zahlungsaufforderung von meist mehreren hundert bis tausend Euro.

Die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen sind in der Regel jedoch zu weitreichend formuliert, so dass es sich nicht empfiehlt diese blindlings zu unterschreiben, ohne dass man sich über die rechtlichen Folgen im Klaren ist. Diesbezüglich sollte man daher rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um über den Rechtsanwalt ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Demgegenüber besteht der Schadenersatzanspruch zum einen aus dem Lizenzschaden, der dem Urheber des Bildes entstanden ist und zum anderen aus den entstandenen Rechtsanwaltsgebühren. In beiden Bereichen schießen die abmahnenden Kanzleien regelmäßig deutlich über das Ziel hinaus und zitieren veraltete Urteile aus denen sich überhöhte Streitwerte und Schadenersatzzahlungen ergeben sollen.

Auch deswegen sollten Sie nach Erhalt einer solchen Abmahnung unbedingt rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei uns in der Kanzlei ist es in diesen Fällen üblich eine feste Gebührenvereinbarung für den gesamten außergerichtlichen Bereich zu treffen, so dass der abgemahnte Mandant nicht noch über die Gebühr mit weiteren Kosten belastet wird.

Wenn Sie also eine Abmahnung erhalten haben, so bewahren erst einmal Ruhe. Sie sollten die Abmahnung in jedem Fall ernst nehmen und nicht unbeachtet lassen, da sonst der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie droht.

Notieren Sie sich die gesetzte Frist und lassen Sie sich rechtzeitig vor Fristablauf rechtsanwaltlich beraten. Auch wenn es im Internet diverse Seiten mit Informationen zum Thema Abmahnung gibt, so ist es für den Laien in der Regel jedoch nicht möglich die rechtlichen „Knackpunkte“ der Abmahnung zu erfassen und entsprechend auf die Abmahnung zu reagieren.

Die Kosten, welche Ihnen durch eine rechtsanwaltliche Vertretung entstehen, stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen, welche Ihnen durch die erhaltene Abmahnung drohen.

Sofern Sie noch Fragen zu diesem Thema haben oder eine Beratung / Vertretung wünschen, so kontaktieren Sie uns doch einfach.