Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing

Noch immer werden täglich massenhaft Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten beim Filesharing versandt.

Wer spricht die Abmahnungen aus?

Vor allem größere Kanzleien mahnen im Auftrag der Musikindustrie zahlreiche Internetnutzer kostenpflichtig ab, z. B.

  • Kornmeier & Partner für EMI Music Germany GmbH & Co. KG, bezüglich des Werks David Guetta – „Nothing But The Beat 2.0”
  • Bindhardt Fiedler Zerbe für Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek bezüglich dem Werk Culcha Candela – „Von allein auf”
  • Fareds für Kathrina Löwel, bezüglich des Werks Glasperlenspiel – „Freundschaft” sowie Track by Track Records UG bezüglich des Werks Michael Mind Project feat. Dante Thomas – „Nothing Lasts Forever”
  • WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH für Zooland Music GmbH bezüglich des Werks „R.I.O. Feat. U-Jean – Summer Jam“
  • RA Daniel Sebastian für DigiRights Administration, bezüglich der Werke Michel Teló – „Ai Se Eu Te Pego“; DJ Antoine Feat. The Beat Shakers – „Ma Cherie“; Gusttavo Lima – „Balada (Tche Tcherere Tche Tche)“; Triggerfinger – „I Follow Rivers“; Timati & La La Land feat Timbaland & Grooya – „Not All About The Money”, Jose De Rico feat. Henry Mendez – „Rayos De Sol”; Scooter – „4 AM”

Wie sieht eine Abmahnung aus?

Die Abmahnungen sehen meist gleichartig aus und sind in Form eines Serienbriefes aufgemacht. Es werden zu unterschreibende Unterlassungserklärungen mit versandt und der Adressat zur Zahlung von mehreren hundert oder gar tausend Euro aufgefordert.

Dabei wird die Abmahnung regelmäßig mit rechtlichen Fachbegriffen überfrachtet. Oft wird auch mit der Stellung von Strafanträgen gedroht, um zusätzlich Druck auf den Adressdaten aufzubauen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?

Nehmen Sie das Schreiben ernst und lassen Sie sich rechtsanwaltlich beraten, da es ratsam ist, auf solche Schreiben zu reagieren und diese nicht zu ignorieren, da dann der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie droht.

Soll ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben?

In vielen Foren im Internet und auch von zahlreichen Rechtsanwälten wird die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung quasi als Allheilmittel empfohlen. Davor können wir nur warnen, da meist durch Abgabe einer solchen Erklärung der Schaden meist vergrößert oder gar erst verursacht wird.

Denn unabhängig davon welche Art von Unterlassungserklärung Sie abgeben, Sie verpflichten sich für 30 Jahre, z. B. für jeden Download, eine Vertragsstrafe von meist mehreren hundert oder tausend Euro zu zahlen. Da es sich bei der Unterlassungserklärung um ein Vertragsverhältnis handelt haften Sie ggf. auch für Dritte.

Auch in einer modifizierten Unterlassungserklärung kann ein Schuldeingeständnis gesehen werden, was wiederum eine Zahlungsverpflichtung nach sich zieht.

Wie verhalte ich mich am besten?

Unterschreiben Sie daher nicht voreilig Erklärungen, ohne sich genau zu informieren welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen diese nach sich ziehen und lassen Sie sich am besten rechtsanwaltlich beraten.

Grundsätzlich sollten keine Unterlassungserklärungen abgegeben werden. Nur in Ausnahmefällen ist die Abgabe derartiger Erklärungen anzuraten.

Auch ist folgendes noch zu bedenken: Wenn Sie sofort zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben, signalisieren der Gegenseite natürlich auch eine gewisse Schwäche, durch die die Gegenseite meist dazu veranlasst wird weitere Abmahnungen auszusprechen.

Weitere kostenlose Informationen und nützliche Tipps finden sie auch unter www.abmahnung.org/filesharing/

Warum zu uns?

Wir beraten Sie gerne und informieren Sie umfassend, wie Sie sich nach einer Abmahnung verhalten sollten. Gerne setzen wir uns auch für Sie mit der Gegenseite auseinander. Ziel muss dabei natürlich sein, dass Sie nichts oder zumindest sehr wenig an die Gegenseite zahlen ohne zusätzliche Erklärungen abzugeben.

Damit Sie die Kosten unserer Beauftragung im Blick haben, rechnen wir mit Ihnen für das außergerichtliche Tätigwerden eine feste pauschalisierte Gebühr ab. Die bei uns entstehenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem Schaden der Ihnen entstehen kann wenn Sie unbedacht zahlen oder Erklärungen abgeben und unterschreiben, die Sie besser nicht unterschrieben hätten.