Privat Krankenversicherten flattert regelmäßig Post von ihrem Versicherer ins Haus, dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung mal wieder ansteigen. Viele Krankenversicherer übersehen dabei aber, dass die Beitragserhöhung an gewisse gesetzliche Voraussetzungen geknüpft ist. Zum einen ist diese gegenüber dem Versicherungsnehmer substantiiert zu begründen. Zum anderen muss die Erhöhung auch wirtschaftlich berechtigt sein. Zudem, und das übersehen viele Versicherer, ist die wirtschaftliche Berechtigung einer Beitragserhöhung durch einen unabhängigen Treuhänder zu bestätigen. An dieser Voraussetzung fehlt es nach aktueller Rechtsprechung einiger Gerichte jedoch vielfach.

Die Versicherer gehen nämlich davon aus, dass es ausreichend ist, wenn der Treuhänder über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) legitimiert ist. Die Gerichte urteilen aber derzeit in eine andere Richtung, nämlich, dass es dem Gericht freisteht, die Unabhängigkeit des Treuhänders zu überprüfen. Wenn ein solcher Treuhänder im erheblichen Maße von einem Versicherer in Anspruch genommen wird und z.B. mehr als 30 % seiner Einkünfte über einen Versicherer erzielt, versagen die Gerichte die Unabhängigkeit jedoch regelmäßig.

In diese Richtung haben aktuell sowohl das Landgericht Potsdam, als auch das Landgericht Frankfurt/ Oder entschieden.

Die Folge ist, dass die Beitragserhöhung rechtswidrig gewesen ist und der Versicherte die entsprechenden zu viel gezahlten Beiträge rückwirkend für bis zu 10 Jahre zurückverlangen kann.

Entsprechend kommen hier, je nach Tarif, immense Beträge zusammen, so dass die privaten Krankenversicherer vor einem enormen wirtschaftlichen Problem stehen, wenn diese Rechtsprechung der Gerichte vom Bundesgerichtshof bestätigt werden sollte.

Ob dies der Fall ist, ist noch nicht klar. Soweit bekannt, liegen derzeit mehrere entsprechende Vorgänge beim Bundesgerichtshof zur Entscheidung an.

Bis es zu einer Entscheidung kommt, ist aber dem Versicherten in der privaten Krankenversicherung anzuraten, bereits jetzt seine Ansprüche beim Versicherer geltend zu machen, damit etwaige Fristen eingehalten werden und hier keine Verjährung der Ansprüche droht.

Gerne stehen wir Ihnen in einer solchen Angelegenheit zur Seite, beraten und vertreten Sie diesbezüglich.