Die wenigsten Menschen denken sicherlich an eine private Unfallversicherung wenn es um körperliche Schäden aufgrund einer Impfung geht. Doch das Eindringen einer Nadel in den Körper des Menschen ist versicherungsrechtlich grundsätzlich als Unfall einzustufen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Schäden, welche durch eine Impfung entstehen, über die private Unfallversicherung abgedeckt sind.

Allerdings enthalten viele Versicherungsbedingungen sogenannte Ausschlussklauseln, wonach eben nicht alle Behandlungen als versichertes Ereignis anzusehen sind. Es gibt auch Bedingungen, in welche ausdrücklich nur bestimmte Impfungen in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden. Andere, die nicht genannt sind, wären dann nicht umfasst. Es gilt also genau seine Versicherungsunterlagen und -bedingungen zu prüfen, wenn es darum geht in Erfahrung zu bringen, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht.

Unabhängig von der Frage, ob grundsätzlich ein versichertes Ereignis vorliegt, leistet der Unfallversicherer aber nur, wenn eine dauerhafte körperliche Gesundheitsfolge eintritt und beim Betroffenen eine Invalidität zurückbleibt. Andere vorübergehende Gesundheitsfolgen einer Impfung wie etwa Fieber oder Unwohlsein sind nicht erfasst und lösen keine Leistungspflicht aus.